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Deutscher Inkasso-Dienst // EOS Investment GmbHOTTO Versand Teil 7

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Ich erhielt mittlerweile ein Schreiben des "Deutschen Inkasso-Dienstes" oder der "EOS Investment GmbH" oder wie auch immer. Die Forderung (also eine von maximal zwei Forderungen) wurde abgetreten.

Der OTTO Versand verstößt damit gegen seine Schadensminderungspflicht. So können keine anfallenden Kosten, die ab jetzt entstehen, vor Gericht geltend gemacht werden.
Also wieder einmal wahnsinnig clever!


Da ich bereits vor vier Wochen Widerspruch eingelegt habe (alles unter Zeugen eingetütet und zur Post gebracht, sowie Rückschein unterschrieben erhalten) beachtete ich das Schreiben dieses Inkassounternehmens zunächst nicht.

Allerdings war ich neugierig und öffnete es:
Ich fand insgesamt vier kopierte Blätter vor.
Ein Schreiben mit Aufforderung zur Zahlung innerhalb einer Frist von 7 Tagen, eine kopierte Abtretungserklärung ohne Unterschrift, eine kopierte Vollmacht ohne Unterschrift und ein Schuldanerkenntnis.

Ich tat das einzig Richtige und warf den Wisch in den Müll.

Später fiel mir ein: Ich wollte es doch eigentlich einscannen und hier hochladen...
Aber keine Sorge; ich werde in Zukunft mit Inkasso-Schreiben bombardiert. Also noch genug Material zum Veröffentlichen und Auseinandernehmen ;)


Mein weiteres Vorgehen gestaltet sich allerdings als schwierig:

Widerspruch ist bereits eingelegt. Ein zweiter Widerspruch dürfte zwar offensichtlich zeigen, dass ich ganz sicher nicht zahle und immer noch keine Ahnung habe, um was genau es sich handelt; bringt allerdings auch nicht mehr als der Erste.
Oder ich erhalte wieder ein leeres Blatt mit Überweisungsträger... oO

Sinnvoll wäre nun eine Drohung gegenüber Otto mit einer negativen Feststellungsklage, einer Strafanzeige wegen versuchten Betruges und einer Strafanzeige gegen das Inkassounternehmen wegen Beihilfe zum versuchten Betrug. Das kostet mich aber wieder Geld (Einschreiben mit Rückschein sind nicht gerade billig) und bewirkt höchstens, dass sich die ganze Sache im Sande verläuft.
(Außer, ich klage tatsächlich, weil Otto mal wieder nicht reagiert. Dann dürfte es richtig lustig werden.
Ich muss ernsthaft darüber nachdenken... Es stehen in den nächsten Wochen wichtige Termine an und ich sollte mir aufgrund dieses Otto-Blödsinns eigentlich keine Gedanken machen und unnötig Zeit verschwenden! Andererseits wüsste ich dann endlich, was wirklich dahinter steckt.
Sollte mir dieses Treiben zu bunt werden, greife ich auf jeden Fall darauf zurück!)

Ich könnte alternativ auch die Annahme der Briefe des Inkassounternehmes verweigern und sie zurückschicken. (Natürlich vorher von der Post quittiert.)
Dann hätte ich allerdings nichts mehr, über das ich schreiben kann.


Also werde ich Folgendes tun:
  • die SCHUFA über den bereits vorhandenen und unberechtigten Eintrag informieren
  • Briefe öffnen, einscannen, hochladen und kommentieren
  • auf den Mahnbescheid warten und Widerspruch einlegen
  • nach Eintreffen des Mahnbescheides täglich meine SCHUFA einsehen, um sofort auf einen unberechtigten Negativeintrag reagieren zu können
  • danach auf eine Klage warten und mich darauf freuen :)





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